Jugendliche demonstrieren gegen die Klimakrise

Klimageld für mehr soziale Gerechtigkeit

Ausschnitt aus der Rede des Präsidenten des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, anlässlich der Debatte zur „Umsetzung eines Klimageldes zur Entlastung von Privatpersonen von steigenden CO2-Preisen“ in der 1041. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2024

„ (…) Die bisher beschlossenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines sozial gerechten Klimaschutzes sind beachtlich, sie reichen aber nicht aus. Es steht außer Frage, dass Menschen mit geringen Einkommen von den steigenden CO2-Preisen am stärksten betroffen sind. Sie haben kaum Möglichkeiten, die steigenden Kosten durch ein klimabewussteres Konsumverhalten oder eine energiesparendere Technik zu kompensieren. Sie leben schon jetzt in kleineren Wohnungen, sie fahren schon jetzt seltener in den Urlaub und sie können sich ein Elektroauto auch bei üppiger staatlicher Förderung schlicht nicht leisten. Der steigende CO2-Preis trifft sie doppelt hart, weil sie schon jetzt einen deutlich größeren Teil ihres Einkommens für Energie ausgeben müssen als Menschen mit hohen Einkommen.

Menschen mit geringem Einkommen sind am stärksten von der Klimakrise betroffen

Und mit jedem Jahr wird die Schere weiter auseinandergehen. Sozial gerecht ist das nicht. Deshalb war es nur folgerichtig, dass sich die Ampel im Koalitionsvertrag auf einen Ausgleich für den steigenden CO2-Preis verständigt hat – und zwar über die Abschaffung der EEG-Umlage hinaus. Das so genannte Klimageld ist nicht nur sozial gerecht, es ist auch ökologisch klug, denn nur so kann eine breite gesellschaftliche Zustimmung zum Klimaschutz dauerhaft gewährleistet werden. Das Klimageld wäre ein klares Signal, dass wir die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Die Sorge, ob sie die nächste Stromrechnung noch bezahlen können oder die Sorge, ob sie sich den Weg zur Arbeit in ihrem alten Auto noch leisten können. Das Klimageld kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten verloren gegangenes politisches Vertrauen zurückzugewinnen.

Direktzahlung an die Bürger:innen möglich machen

Und ja, in diesem Zusammenhang werden wir auch über eine mögliche einkommensabhängige Ausgestaltung diskutieren müssen. Ich persönlich hätte dafür durchaus Sympathien, sofern es eine verwaltungsmäßig praktikable Lösung gibt.

Meine Damen und Herren, was derzeit leider noch fehlt ist ein geeigneter Weg, um ein mögliches Klimageld gezielt an die Empfängerinnen und Empfänger auszuzahlen. Ein Problem, das wir ja in vergleichbarer Form auch schon während der Pandemie hatten. Ein Problem, dass wir jetzt schnellstmöglich lösen sollten. Deshalb fordert Bremen zusammen mit Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit der Entschließung erstens, dass das Bundesfinanzministerium nach Zeiten des Hinhaltens und Taktierens – endlich möchte ich sagen – seine Hausaufgaben macht und noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für Direktzahlungen an alle Bürgerinnen und Bürger schafft.

Nachdem der Bundesfinanzminister ja vor einigen Wochen noch versucht hat, das Thema auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben, würde es mich freuen, wenn sich die Signale bewahrheiteten, dass das Ministerium sich jetzt ernsthaft an die Arbeit macht. Und zweitens fordern wir, dass ab 2025 mit der Auszahlung des Klimageldes zumindest begonnen wird. Das wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sicher kein leichtes Unterfangen werden. Angesichts der Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne brauchen wir dieses Signal aber unbedingt. Nur so können wir verhindern, dass sich noch mehr Menschen als Verlierer der Energiewende sehen.“

Quelle: Senatskanzlei Bremen, 02.02.2024